DBA-Kommentar
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Artikel 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Art. 3 DBA Dänemark enthält allgemeine Begriffsbestimmungen, die für das gesamte Abkommen relevant sind – es handelt sich also um den sog. „Definitionsartikel“ des Abkommens. Sämtliche Begriffe stehen gem. des Einleitungssatzes unter dem Vorbehalt, dass „der Zusammenhang nichts anderes erfordert“. Der Definitionsteil bezieht sich entsprechend des Regelungsbereiches des DBA auf Ertrags- und Vermögensteuern sowie Nachlass- und Erbschaftsteuern.
2Einstweilen frei.
II. Abweichungen vom OECD-MA bzw. OECD-MA ErbSt 1982
3Der Artikel ist abgeleitet aus Art. 3 OECD-MA bzw. Art. 3 OECD-MA ErbSt 1982. Da der Artikel im Vergleich zu diesen beiden Vorlagenormen zahlreiche Unterschiede aufweist, wird in der Kommentierung der einzelnen Absätze auf die Unterschiede zu den OECD-Regeln im Einzelnen eingegangen.
4 Einstweilen frei.
III. Abweichungen durch das Protokoll vom
5In Abs. 1 Buchst. b wird die Definition des Vertragsstaates „Bundesrepublik Deutschland“ neu gefasst.
6Abs. 2 wird insoweit ergänzt, dass die Bedeutung eines Begriffs im Steuerrecht vor andere in diesem Staat verwendete Definitionen dieses Begriffs g...