DBA-Kommentar
2024
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Artikel 1 Ziel des Abkommens
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Dieser Artikel beschreibt allgemein die Ziele des Abkommens.
2Einstweilen frei.
II. Abweichungen vom OECD-MA
3Es gibt keine Entsprechung im OECD-MA.
4 Einstweilen frei.
III. Abweichungen durch das Protokoll vom
5Der Art. 1 wird durch das Protokoll vom gelöscht. Dies bedeutet aber nicht, dass das Abkommen nun andere Ziele verfolgen soll. Vielmehr werden die Ziele nun ausschließlich an anderer Stelle beschrieben. Anstatt von „Vermeidung“ der Doppelbesteuerung spricht man im Protokoll von „Beseitigung“ der Doppelbesteuerung, ein Ziel, das sich nun ausschließlich im Titel des Abkommens wiederfindet. Auch die Vermeidung „weißer“ Einkünfte rutscht als „Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung“ mit in den Titel des Abkommens. Die Regelung zur gegenseitigen Information der Behörden bei wichtigen Änderungen im Steuerrecht findet sich nun in Art. 2 Abs. 3 Satz 2.
6Einstweilen frei.
B. Systematische Kommentierung
I. Ziel des Abkommens
7Die Formulierungen dieses Artikels haben überwiegend deklaratorischen Charakter. Der Wunsch nach „Vermeidung der Doppelbesteuerung“ find...