DBA-Kommentar
2024
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Artikel 20 Andere Einkünfte
Erläuterungen
1Art. 20 DBA-Bulgarien entspricht Art. 21 Abs. 1 OECD-MA.
2Eine Art. 21 Abs. 2 OECD-MA entsprechende Regelung enthält das DBA-Bulgarien nicht. Im Ergebnis führt dies jedoch kaum zu Unterschieden, da Art. 21 Abs. 2 OECD-MA regelmäßig nur deklaratorische Wirkung entfaltet (vgl. Kommentierung zu Art. 21 OECD-MA Rn. 31 f.).
3Eine Art. 21 Abs. 3 OECD-MA entsprechende Regelung ist im DBA-Bulgarien gleichfalls nicht enthalten.