DBA-Kommentar
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
DBA Belgien - Protokoll
(1) Zu Artikel 4 Absatz 1
Der Ausdruck ”Recht dieses Staates” bezeichnet das Recht dieses Staates mit allen etwaigen diesbezüglichen Änderungen oder Ergänzungen durch internationale Verträge.
(2) Zu Artikel 5 Absatz 2 Nr. 7
Falls in einem von Belgien mit einem Nachbarstaat geschlossenen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die bei Bauausführungen oder Montagen für eine Betriebsstätte geforderte Mindestdauer auf 12 Monate festgesetzt wird, tritt dieser Zeitraum an die Stelle der in Artikel 5 Absatz 2 Nummer 7 vorgesehenen neun Monate.
(3) Zu Artikel 6
Solange in Belgien die Ergänzungsvorsteuer (complément de précompte immobilier) von den nach Artikel 6 in Belgien zu besteuernden Katastereinkünften aus Grundbesitz nach einem 10 v. H. übersteigenden festen Satz erhoben wird:
wird diese Ergänzungsvorsteuer, wenn sie von einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Person geschuldet wird, die nach den Artikeln 148 und 149 des Code des impôts sur les revenus der Einkommensteuer der beschränkt Steuerpflichtigen unterliegt, insoweit erstattet, als sie die von dieser Person geschuldete Einkommensteuer der beschränkt Steuerpflichtigen übersteigt;
wird diese Ergänzungsvorsteuer, wenn ...
Zu existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.