DBA-Kommentar
2024
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Artikel 23 Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Bei allen Zuteilungsnormen des DBA Belgien mit einer offenen Rechtsfolge bestimmt sich die Vermeidung der juristischen Doppelbesteuerung nach den Methoden in Art. 23 DBA Belgien. Es handelt sich dabei um die Fälle, bei denen in der Zuteilungsnorm die Verteilung der Besteuerungsrechte noch nicht abschließend geregelt ist. Ausgangspunkt ist jeweils die in einem Vertragsstaat ansässige Person. Der jeweilige Wohnsitzstaat wendet hierbei die Freistellungs- oder die Anrechnungsmethode an.
2–6Einstweilen frei
II. Abweichungen vom OECD-MA und VHG-DBA
7Art. 23 Abs. 1 DBA Belgien regelt die Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei einer in Deutschland ansässigen Person. Die Struktur aus Freistellung und Anrechnung in Nr. 1 und 2 für bestimmte Einkünfte entspricht insoweit Art. 23A und 23B OECD-MA.
8Als Besonderheit gegenüber dem OECD-MA sind Einkünfte aus dem Kapitalvermögen, das in einer in Belgien ansässigen offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft investiert ist, von der Anrechnung ausgenommen. Abs. 12 des Schlussprotokolls enthält außerdem einen Zusatz, dass Art. 23 Abs. 1 Nr. 1 DBA Belgien nicht für Ein...