Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 23 Verständigungsverfahren

Claudia Rademacher-Gottwald, Lüthi (März 2009)

Erläuterungen

Lüthi

1Abs. 1 entspricht der Fassung des Art. 25 Abs. 1 OECD-MA 1963. Entgegen dem Wortlaut des geltenden OECD-MA kann sich der Steuerpflichtige nicht auch an den Staat wenden, dessen Staatszugehörigkeit er besitzt, wenn er eine Verletzung der Gleichbehandlung geltend machen will. Auch sieht der Absatz keine Frist vor für die Einreichung des Gesuches auf Einleitung des Verständigungsverfahrens.

2Bis auf eine Abweichung entspricht Abs. 2 dem Art. 25 Abs. 2 Satz 1 OECD-MA. Dagegen fehlt die Bestimmung, wonach die Verständigungsregelung ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten durchzuführen ist.

3Bis auf einige Abweichungen entspricht Abs. 3 dem Art. 25 Abs. 3 Satz 1 OECD-MA. Daneben werden aber die zuständigen Behörden nicht ermächtigt, in Fällen, die im Abkommen nicht behandelt sind, eine Doppelbesteuerung einvernehmlich zu beseitigen.

4Abs. 4 entspricht inhaltlich Art. 25 Abs. 4 OECD-MA; indessen fehlt der Hinweis darauf, daß die zuständigen Behörden auch über eine gemeinsame Kommission unmittelbar miteinander verkehren können.

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