DBA-Kommentar
2024
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Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich
Erläuterungen
1Art. 1 DBA-Australien entspricht dem OECD-MA.
2Zum Ausdruck „Person” vgl. Art. 3 Abs. 1 Buchst. d, zur Ansässigkeit vgl. Art. 4 DBA-Australien, zum Ausdruck „Vertragsstaat” vgl. Art. 3 Abs. 1 Buchst. c DBA-Australien.
3Zum Problem der Abkommensberechtigung von Personengesellschaften vgl. Art. 1 OECD-MA Rn. 14 sowie Art. 3 Rn. 3. Hier gelten keine Besonderheiten.