DBA-Kommentar
2024
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Artikel 25 Verständigungsverfahren
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1In Art. 25 DBA Argentinien wurde von den Vertragsparteien festgelegt, wie vorzugehen ist, soweit Auffassungen bezüglich der Anwendbarkeit des DBA divergieren oder sich Zweifel an der Auslegung des Abkommens ergeben. Um diesen Umständen zu begegnen, wurde das sog. Verständigungsverfahren im DBA verankert. Es handelt sich dabei um einen Mechanismus, der neben den Rechtsbehelfen des innerstaatlichen Rechts zur Anwendung kommt und die Wirksamkeit des Abkommens gewährleisten soll. Darüber hinaus dient die Regelung dazu – soweit möglich – Abkommenslücken zu schließen.
2Einstweilen frei
II. Abweichungen vom OECD-MA
3Bis auf die folgenden Ausnahmen sind Art. 25 DBA Argentinien und Art. 25 OECD-MA inhaltlich identisch:
4Das OECD-MA enthält in Abs. 1 Satz 2 eine Fristenregelung, wonach der Fall innerhalb von drei Jahren nach der ersten Mitteilung der Maßnahme, die zu einer dem Abkommen nicht entsprechenden Besteuerung führt, der zuständigen Behörde eines der beiden Vertragsstaaten unterbreitet werden muss. Nach Abs. 2 Satz 2 des OECD-MA ist die Verständigungsregelung ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts d...