DBA-Kommentar
2024
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Text und Erläuterungen DBA Ägypten
Text und Erläuterungen
Vorbemerkung
1Das am in Kairo unterzeichnete DBA-Ägypten ist bereits das zweite DBA zwischen Deutschland und Ägypten. Es trat am in Kraft und ist in beiden Staaten erstmals auf die Steuern des Veranlagungs- bzw. Erhebungszeitraums 1992 und auf Quellensteuern, die auf Zahlungen nach dem erhoben werden, anwendbar. Bis zum galten noch die Regelungen des Vorgängerabkommens vom , das eines der ersten deutschen Nachkriegsabkommen mit einem Entwicklungsland war. Durch das DBA sollten die Doppelbesteuerung für Auslandseinkünfte und -vermögen vermieden und zugleich steuerliche Anreize für ausländische Investoren in Ägypten geschaffen werden. Mit dem zweiten Abkommen wurden neue Regelungen getroffen, mit denen diese Zwecke besser als zuvor verwirklicht werden konnten. So enthält das Abkommen erstmalig eine dem Art. 4 Abs. 2 OECD-MA entsprechende Regelung für den Fall des Doppelwohnsitzes. Ferner wurde die Vermögensteuer in den sachlichen Geltungsbereich des Abkommens einbezogen. Au...