DBA-Kommentar
2025
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Artikel 30
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Art. 30 DBA Bulgarien regelt, dass das Protokoll des DBA Bulgarien Bestandteil des DBA Bulgarien ist.
2–4Einstweilen frei
II. Abweichungen vom OECD-MA 2017 und VHG-DBA
5Das OECD-MA kennt keine Art. 30 entsprechende Vorschrift. Zu Art. 30 VHG-DBA ergeben sich keine Abweichungen.
6–8Einstweilen frei
III. Auswirkungen durch das Multilaterale Instrument
9Aus dem Mehrseitigen Übereinkommen ergeben sich keine Änderungen für Art. 30 DBA Bulgarien.
10–12Einstweilen frei
B. Systematische Kommentierung
13Art. 30 DBA Bulgarien regelt, dass das Protokoll des DBA Bulgarien Bestandteil des DBA Bulgarien ist. Dies gilt auch für das Änderungsprotokoll vom .
14Die Regelung in Art. 30 DBA Bulgarien ist deklaratorischer Natur und sieht vor, dass das Protokoll gleichrangig wie die einzelnen Artikel des DBA Bulgarien anzuwenden ist.
15–17Einstweilen frei