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DBA-Kommentar
Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2025

Print-ISBN: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 30

Sven Kluge (Februar 2026)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 30 DBA Bulgarien regelt, dass das Protokoll des DBA Bulgarien Bestandteil des DBA Bulgarien ist.

2–4Einstweilen frei

II. Abweichungen vom OECD-MA 2017 und VHG-DBA

5Das OECD-MA kennt keine Art. 30 entsprechende Vorschrift. Zu Art. 30 VHG-DBA ergeben sich keine Abweichungen.

6–8Einstweilen frei

III. Auswirkungen durch das Multilaterale Instrument

9Aus dem Mehrseitigen Übereinkommen ergeben sich keine Änderungen für Art. 30 DBA Bulgarien.

10–12Einstweilen frei

B. Systematische Kommentierung

13Art. 30 DBA Bulgarien regelt, dass das Protokoll des DBA Bulgarien Bestandteil des DBA Bulgarien ist. Dies gilt auch für das Änderungsprotokoll vom .

14Die Regelung in Art. 30 DBA Bulgarien ist deklaratorischer Natur und sieht vor, dass das Protokoll gleichrangig wie die einzelnen Artikel des DBA Bulgarien anzuwenden ist.

15–17Einstweilen frei

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