DBA-Kommentar
2025
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Protokoll DBA Türkei
Protokoll zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Türkei haben ergänzend zum Abkommen vom … zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen die nachstehenden Bestimmungen vereinbart, die Bestandteil des Abkommens sind:
(1) Zu Artikel 4 Absatz 3:
Als Kriterium zur Festlegung des Ansässigkeitsstatus einer anderen Person als einer natürlichen Person werden die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten vorzugsweise den Ort wählen, an dem die Gesellschaft geleitet und die Kontrolle über sie ausgeübt wird oder den Ort, an dem auf höchster Ebene Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Leitung der Gesellschaft getroffen werden.
(2) Zu den Artikeln 7 und 14:
Vergütungen für technische Dienstleistungen einschließlich Studien oder Entwürfe wissenschaftlicher, geologischer oder technischer Art oder für Konstruktionsverträge einschließlich dazugehöriger Blaupausen oder für Beratungs- oder Überwachungstätigkeit gel...