DBA-Kommentar
2025
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Artikel 34 Kündigung
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Art. 34 DBA Liechtenstein enthält die Bestimmungen über eine mögliche Kündigung des Abkommens und das Außerkrafttreten des Abkommens.
2–4Einstweilen frei
Anlagenübersicht
zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Liechtenstein)
Protokoll zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen