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DBA-Kommentar
Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2025

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 12 Lizenzgebühren

Dr. Florian Kloster, Prof. Martin Wenz (Juni 2025)

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung

I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 12 regelt die Besteuerung von Lizenzgebühren. Abs. 1 weist das Besteuerungsrecht ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat des Gläubigers (Nutzungsberechtigter) der Lizenzgebühren zu. Abs. 2 enthält eine Definition der Lizenzgebühren und Abs. 3 regelt den Betriebsstättenvorbehalt. Das Verhältnis zum Fremdvergleichsgrundsatz regelt Abs. 4 ähnlich der Bestimmung des Art. 11 Abs. 4 des Abkommens.

2–4Einstweilen frei

II. Abweichungen vom OECD-MA und VHG-DBA

5Art. 12 ist bis auf den zweiten Absatz mit Art. 10 des OECD-MA 2010 und der VHG-DBA identisch.

6Art. 12 Abs. 2 nimmt analog zu Art. 11 Abs. 3 Bezug auf die Sonderbestimmung für Sondervergütungen für Sonderbetriebsvermögen nach Art. 7 Abs. 4 des Abkommens und bestimmt dessen Vorrangigkeit gegenüber Art. 12. Der Vorrang steht jedoch stets unter dem Vorbehalt, dass das jeweilige nationale Recht, eine entsprechende Zuweisung vorsieht. Dies ist derzeit nur in Deutschland der Fall (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 und Nr. 3 Halbsatz 2 EStG). Ohne den Vorrang des Art. 7 Abs. 2 würden Lizenzgebühren der spezielleren Verteilungsnorm des A...

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