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DBA-Kommentar
Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2025

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Dokumentvorschau
Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 18 Öffentlicher Dienst

Dr. Florian Kloster, Prof. Martin Wenz (Juni 2025)

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung

I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 18 regelt die Besteuerung von Vergütungen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst und folgt dabei dem Kassenstaatsprinzip.

2–4Einstweilen frei

II. Abweichungen vom OECD-MA und VHG-DBA

5Art. 18 stimmt inhaltlich im Wesentlichen mit Art. 19 OECD-MA überein, lediglich Abs. 4 enthält eine Abweichung (Sonderbestimmung für das Goethe-Institut und den DAAD).

6–8Einstweilen frei

B. Systematische Kommentierung

I. Besteuerungsrecht für Aktivbezüge (Abs. 1)

9Abs. 1 enthält die Grundregel der Norm, das sog. Kassenstaatsprinzip. Dies legt fest, dass Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, insbesondere aus Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, nur in dem Vertragsstaat besteuert werden dürfen, aus welchem die Zahlungen geleistet werden.

10Wird die Tätigkeiten beispielsweise von einem deutschen Staatsbürger im eigenen Ansässigkeitsstaat (Deutschland) ausübt, unterliegen die Einkünfte abweichend vom Kassenstaatsprinzip im Ansässigkeitsstaat der Besteuerung. Die Gesetzesbegründung nennt hier das Beispiel, dass eine in Liechtenstein ansässige Person mit liechtensteinischer Staatsangehörigkeit f...

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