UStAE Aktuell
2024
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15.2a. Ordnungsmäßige Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
Anmerkung
I. Vorbemerkung: Unterscheidung zwischen formellen und materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs
Das Unionsrecht unterscheidet zwischen materiellen und formellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs. Die materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs ergeben sich aus Art. 167 i. V. m. Art. 168 MwStSystRL. Der Besitz einer ordnungsgemäß ausgestellten Rechnung gehört zu den formellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs: Der Besitz ist erforderlich, um das Recht auf Vorsteuerabzug „ausüben zu können“ (Art. 178 Buchst. a MwStSystRL). Mit dem Hinweis auf die Unterscheidung zwischen materiellen und formellen Voraussetzungen hat der EuGH in dem sog. Vădan-Urteil gefolgert, es würde gegen den Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen, wenn die Finanzbehörde den Vorsteuerabzug wegen einer nicht ordnungsgemäßen Rechnung verweigern würde, obwohl sie über sämtliche Daten verfügt, um zu prüfen, ob die materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug vorliegen ( „Vădan“, UR 2018 S. 962 m. Anm. Nücken = MwStR 2019 S. 31 m. Anm. Maunz; bestätigt durch „Y-GmbH“, DStR 2021 S...