Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

4.14.3. Tätigkeit als Zahnarzt

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (April 2024)

Anmerkung

  1. Zahnärzte erbringen zum großen Teil auch Leistungen, die über das Maß einer zahnmedizinisch notwendigen Behandlung hinausgehen und deshalb als Leistung auf Verlangen von den Patienten besonders vergütet werden. Auch solche sog. Verlangensleistungen können heilberuflichen Zwecken dienen und deshalb nach § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG steuerfrei sein (vgl. Weimann/Kraatz, GStB 2013 S. 278).

  2. Von einem Zahnarzt durchgeführte Zahnaufhellungen (Bleaching) sind umsatzsteuerfrei, soweit sie dazu dienen, einen aufgrund einer Vorerkrankung und -behandlung nachgedunkelten Zahn aufzuhellen (, BStBl 2015 II S. 946 = DStR 2015 S. 1001 m. Anm. Heu = MwStR 2015 S. 494 m. Anm. Klaßmann; Abschn. 4.14.3 Abs. 8a UStAE, eingefügt durch BStBl 2015 I S. 1067).

  3. Umsätze aus der professionellen Zahnreinigung sind umsatzsteuerfreie Heilbehandlungsleistungen, weil sie zur zahnmedizinischen Prophylaxe gehören (Abschn. 4.14.3 Abs. 8a UStAE, eingefügt durch BStBl 2015 I S. 1067).

  4. Bei notwendigen Vor- und Nacharbeiten zur Lieferung und Wiederherstellung von Zahnprothesen und kieferorthopädischen Apparaten, die nur von einem Zahnarzt durchgeführt werden können, besteht ...

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