Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (April 2024)

Anmerkung

1. Allgemeines

Der Unternehmer hat den Vorsteuerabzug aus Leistungen, die „für sein Unternehmen“ ausgeführt sind. Für das Unternehmen werden Leistungen bezogen, die der Unternehmer „zur Erbringung entgeltlicher Leistungen zu verwenden beabsichtigt“. Bei Leistungen, die nur teilweise für das Unternehmen ausgeführt werden, muss eine „Zuordnung“ erfolgen (vgl. Ramb, NWB 2014 S. 1308; Weber, UVR 2014 S. 105 und S. 141; Sterzinger BB 2014 S. 479; Radeisen, DB 2014 S. 321). Zur gemischten Verwendung von Leistungsbezügen vgl. auch das Schaubild in Abschn. 15.2b Abs. 2 UStAE im Anschluss an Satz 8.

2. Unternehmerische Mindestnutzung

Nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG gilt die Lieferung, die Einfuhr oder der Erwerb eines Gegenstandes, den der Unternehmer zu weniger als 10 % für sein Unternehmen nutzt, als nicht für das Unternehmen ausgeführt. Der Unternehmer ist – in anderen Worten – nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn die unternehmerische Mindestnutzung von 10 % nicht erreicht ist. In diesem Zusammenhang stellen sich zwei Fragen:

(1)

Begründet § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG lediglich ein Vorsteuerabzugsverbot, oder wird die Zuordnung eines Gegenstandes zum Unternehmen ausgeschlossen, wenn die Mindestnutzung nicht erreicht ist? Im Schri...

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