Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

25e.1. Voraussetzung für die Haftung

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (Januar 2024)

Aktualisierende und ergänzende Anmerkungen zur konsolidierten Fassung des UStAE

  1. Durch das UStAVermG vom (BGBl 2018 I S. 2338) ist für Betreiber eines „elektronischen Marktplatzes“ die besondere Haftungsregelung nach § 25e UStG a.F. eingeführt worden. Als unionsrechtliche Grundlage wurde Art. 273 MwStSystRL angesehen, der die Mitgliedstaaten zur Begründung „weiterer Pflichten“ ermächtigt (vgl. dazu BStBl 2019 I S. 106; siehe ferner z. B. Zugmaier/Oldiges, DStR 2019 S. 373; Liegmann, UR 2019 S. 161; Nacke, UStB 2019 S. 74; Zaumseil, MwStR 2019 S. 252; Huschens, UVR 2019 S. 118). Die deutsche Regelung wurde von der EU-Kommission als ineffizient und unverhältnismäßig und darüber hinaus auch deshalb kritisiert, weil sich die Mitgliedstaaten im sog. Digitalpaket bereits auf eine gemeinsame Regelung zur Haftung von Betreibern elektronischer Schnittstellen in Art. 14a MwStSystRL geeinigt hatten. Diese unionsrechtliche Regelung wurde im Rahmen des JStG 2020 mit Wirkung ab durch Änderung des § 25e UStG umgesetzt.

  2. Die Abschn. 25e.1 bis 25e.4 sind durch das (BStBl 2021 I S. 705; vgl. dazu Oldiges, DStR 2021 S. 1584) in den UStAE eingef...BStBl 2018 I S. 1432BStBl 2019 I S. 106BStBl 2019 I S. 1005

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