
UStAE Aktuell
1. Aufl. 2021
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15.24. Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrrädern
Aktualisierende und ergänzende Anmerkungen zur konsolidierten Fassung des UStAE
Die Verwaltung hat in Abschn. 15.24 UStAE (eingefügt durch das BStBl 2022 I S. 197) die private Nutzung von Fahrrädern, einschließlich Elektrofahrräder, die keiner Kennzeichen-, Versicherungs- oder Führerscheinpflicht unterliegen, sowie die Überlassung dieser Fahrräder an das Personal geregelt (vgl. dazu auch Marzinowski/Möser, MwStR 2022 S. 93).
Bei der Überlassung von Elektrofahrrädern an das Personal, die erstmals nach dem und vor dem zur privaten Nutzung überlassen werden, ist lohnsteuerlich monatlich 1 % des auf volle 100 € abgerundeten halbierten Listenpreises und ab 1 % des auf volle 100 € abgerundeten Viertels des Listenpreises anzusetzen (vgl. hierzu die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. ). Die lohnsteuerlichen Vergünstigungen gelten aber nicht für Zwecke der Umsatzsteuer. Zulässig ist, die Bemessungsgrundlage – auch in den Fällen der Gehaltsumwandlung – nach der 1 %-Regelung zu ermitteln. Eine Kürzung des Listenpreises ist nicht zulässig (vgl. Abschn. 15.24 Abs. 3 UStAE). Beträgt...