Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

12.1. Steuersätze (§ 12 Abs. 1, 2 und 3 UStG)

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (Januar 2024)

Anmerkung

I. Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum

Durch Art. 3 des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise v. – Zweites Corona-Steuerhilfegesetz – (BGBl 2020 I S. 1512) sind vom bis der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % (§ 12 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 UStG) sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf 5 % (§ 12 Abs. 2 i. V. m. § 28 Abs. 2 UStG) sowie der im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG für die Lieferungen bestimmter Sägewerkserzeugnisse, von Getränken und alkoholischen Flüssigkeiten geltende Steuersatz (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 28 Abs. 3 UStG) von 19 % auf 16 % gesenkt worden (vgl. dazu BStBl 2020 I S. 584; v. , BStBl 2020 I S. 1129; Erdbrügger, UR 2020 S. 485). Weil es sich um zeitlich begrenzte Regelungen handelt, hat der Gesetzgeber die allgemeine Vorschrift zu den Steuersätzen in § 12 UStG unverändert belassen.

Zu Einzelheiten der befristeten Neuregelung vgl. die Anmerkung zu § 28 UStG.

II. Einführung eines „Nullsteuersatzes“ für die Lieferung etc. von kleineren Photovoltaikanlagen

Mit dem JStG 2022 v. BGBl I S. 2294

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