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Steuerliche Behandlung der Überlassung von E-Bikes/Pedelecs an Mitarbeiter
Praxishinweise zur Umsetzung in der Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung
E-Bikes (elektrische Fahrräder) haben in den letzten Jahren stark an Beliebtheit gewonnen, da sie eine umweltfreundliche, gesunde und bequeme Möglichkeit darstellen, sich fortzubewegen. Neben den umweltpolitischen Gesichtspunkten bietet aber auch das Steuerrecht Anreize, sich für ein E-Bike zu entscheiden. Gerade aus der Sicht der Unternehmer/Arbeitgeber im Hinblick auf den bestehenden Fachkräftemangel kann das E-Bike zur Mitarbeitermotivation (Vergütungsbaustein) eingesetzt werden. Die steuerliche Behandlung soll hier besprochen werden, mit Hinweisen für die tägliche Praxis, insbesondere die Umsetzung in der Finanzbuchführung sowie in der Lohnabrechnung.
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I. Begrifflichkeiten und Einordnung
[i]Drei Kategorien von „E-Bikes“In der Praxis wird der Begriff „E-Bike“ sehr oft verwendet, obwohl nicht immer das „E-Bike“ im technischen Sinne auch tatsächlich gemeint ist. Der Begriff E-Bike wird als Synonym für ein elektrisches Fahrrad verwendet. Aus rechtlicher und steuerlicher Sicht S. 1392(die Bezeichnung ist wichtig für die steuerliche Einordnung) ist „E-Bike“ ein Oberbegriff. Für die korrekte steuerliche Einordnung ist es wichtig, ob es sich um el...