Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

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2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

§ 22b Rechte und Pflichten des Fiskalvertreters

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (Juni 2023)

Anmerkung

Ein im Ausland ansässiger Unternehmer kann sich durch einen im Inland ansässigen Fiskalvertreter vertreten lassen, wenn er im Inland ausschließlich steuerfreie Umsätze tätigt und keine Vorsteuer in Abzug bringen kann. Bisher waren Fiskalvertreter gesetzlich nur verpflichtet, eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung, nicht jedoch Umsatzsteuer-Voranmeldungen einzureichen. Mit der Änderung in § 22b Abs. 2 UStG i. d. F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v.  (BGBl 2019 I S. 2451) werden ab 2020 Fiskalvertreter verpflichtet, neben der Umsatzsteuer-Jahreserklärung auch vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben. Des Weiteren werden die Fiskalvertreter verpflichtet, mit der Jahreserklärung eine Aufstellung aller von ihnen vertretenen Unternehmer und deren jeweilige Besteuerungsgrundlagen abzugeben. Der Fiskalvertreter kann einen Antrag auf Dauerfristverlängerung nach § 46 UStDV für die Abgabe der vierteljährlichen Voranmeldungen stellen, dem das Finanzamt zu entsprechen hat ( UR 2022 S. 712 = DStR 2022 S. 2108 = MwStR 2022 S. 828).