Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

27.1. Übergangsvorschriften

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (September 2024)
  1. Die Regelung des § 27 Abs. 1 UStG hat u. a. Bedeutung wegen der befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Steuersatzes zum durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz vom (BGBl 2020 I S. 1512). Der abgesenkte Steuersatz ist für nach dem bis zum ausgeführte Leistungen auch insoweit anzuwenden, als die Umsatzsteuer dafür – z. B. bei Anzahlungen, Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen, Vorschüssen – in den Fällen der Istversteuerung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4, Buchst. b oder § 13b Abs. 4 Satz 2 UStG bereits vor dem Inkrafttreten der betreffenden Änderungsvorschrift entstanden ist. Die Steuerberechnung ist in diesen Fällen erst in dem Voranmeldungszeitraum zu berichtigen, in dem die Leistung ausgeführt wird (§ 27 Abs. 1 Satz 3 UStG). Die Finanzverwaltung hat zu den Folgen der gesetzlichen Regelung mit (BStBl 2020 I S. 584) und (BStBl 2020 I S. 1129) Stellung genommen (vgl. dazu auch Erdbrügger, UR 2020 S. 485; Heinrichshofen, UVR 2020 S. 316).

  2. Wegen der Regelung des § 27 Abs. 19 UStG zu Altfällen zum Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen vgl. die Anm. zu Abschn. 13b.3 UStAE i. d. F. bis .

  3. § 27 Abs. 22 UStG ist durch ...

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