UStAE Aktuell
2024
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§ 26 Durchführung, Erstattung in Sonderfällen
Anmerkung
In § 26 Abs. 4 UStG i. d. F. des AmtshilfeRLUmsG v. ist geregelt, dass einem Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur unter bestimmten weiteren Voraussetzungen die Umsatzsteuer vom BZSt vergütet wird (vgl. dazu auch MwSt-Ausschuss der EU, Beschluss v. , UVR 2015 S. 97).
Lieferungen an NATO-Truppenangehörige sind gem. Art. 67 Abs. 3 des NATO-Zusatzabkommens steuerfrei, wenn
sie von einer amtlichen Beschaffungsstelle der Truppe (Liste mit Stand vom vgl. BStBl 2024 I S. 85; oder des zivilen Gefolges in Auftrag gegeben werden und
für den Gebrauch oder Verbrauch durch die Truppe, das zivile Gefolge, ihre Mitglieder oder deren Angehörige bestimmt sind.
Der Nachweis der beiden Voraussetzungen kann nicht nur durch die Vorlage des Abwicklungsscheins (§ 73 Abs. 1 Nr. 1 UStDV) oder einem diesen gleichgestellten Beleg (§ 73 Abs. 3 UStDV) geführt werden, sondern auch durch andere Unterlagen, weil der Abwicklungsschein nicht materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist. Es handelt sich, wie bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen, lediglich um formelle Nachweisverpf...BStBl 2014 II S. 539BStBl 2014 I S. 910BStBl 2004 I S. 1200BStBl 2022 I S. 737