UStAE Aktuell
2024
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24.7. Zusammentreffen der Durchschnittssatzbesteuerung mit anderen Besteuerungsformen
Anmerkung
In Abs. 3 des Abschn. 24.7 UStAE wird verdeutlicht, dass ein Unternehmer, der vertretbare Sachen für eine Verwendung sowohl im landwirtschaftlichen als auch im nichtlandwirtschaftlichen Unternehmensbereich bezieht, keine „Zuordnungsentscheidung“ trifft, sondern dass die Aufteilung des Vorsteuerabzugs gem. § 15 Abs. 4 UStG nach Maßgabe der Verwendungsabsicht erfolgt. Kommt es später tatsächlich zu einer anderen Verwendung, ist die Vorsteuer nach § 15a UStG zu berichtigen. Der , BStBl 2014 II S. 543) hat diese Auffassung bestätigt: Es komme für den Vorsteuerabzug nicht darauf an, in welchem Unternehmensteil die tatsächliche Verwendung erfolgt, sondern welche Ausgangsumsätze mit den bezogenen Leistungen ausgeführt werden.
Veräußert ein Landwirt Tiere, deren Lieferungen nach § 24 UStG versteuert werden, und erhält er für die tiergerechte Fleischerzeugung von der „Initiative Tierwohl“ Förderzahlungen, die sich nach dem Tiergewicht bemessen, ist die Förderzahlung nach Auffassung des FG Baden-Württemberg Gegenleistung für eine steuerpflichtige sonstige Leistung an die „Initiative Tierwohl“, die unter die Regelbesteuerung fäll...