UStAE Aktuell
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
19.3. Gesamtumsatz
Anmerkung:
Abschn. 19.3 Abs. 1 Satz 2 UStAE beruht auf dem (BFH/NV 2012 S. 457). Danach sind in den Gesamtumsatz unentgeltliche Wertabgaben i. S. des § 3 Abs. 1b und Abs. 9a Nr. 1 UStG, die wegen fehlender Vorsteuerabzugsberechtigung nicht steuerbar sind, nicht einzubeziehen (vgl. hierzu auch BStBl 2012 I S. 481).
Lieferungen von Gegenständen, für die der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a UStG ausgeschlossen ist, sind nach § 4 Nr. 28 UStG steuerfrei und daher gem. § 19 Abs. 3 Nr. 1 UStG bei der Berechnung des Gesamtumsatzes nicht einzubeziehen (, MwStR 2020 S. 198 m. Anm. Korn). Das gilt auch dann, wenn die Gegenstände vor Beginn der unternehmerischen Tätigkeit erworben und in das Unternehmen eingelegt worden sind.
Beruft sich ein Steuerpflichtiger für die Erteilung von Musikunterricht auf die Steuerbefreiung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL, gehören diese Umsätze nicht zum Gesamtumsatz (, EFG 2015 S. 2001; ebenso , DStRE 2017 S. 1056 zu steuerfreien Umsätze aufgrund der Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL; vgl. allerdings „Golfclub Schloss Igling“, MwStR 2021 S. 156 m. Anm. Hüttemann und N...