Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen
UStAE Aktuell
Stand: 15.12.2024
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Prof. Dr. jur.
Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg
Janzen - UStAE Aktuell Online
18f.1. Sicherheitsleistung
Art. 138 Abs. 1 MwStSystRL erlaubt es den Mitgliedstaaten, einen Vorsteuerüberschuss entweder auf einen folgenden Besteuerungszeitraum vorzutragen oder nach den Verfahrensmodalitäten des betreffenden Mitgliedstaates zu erstatten. Unregelmäßigkeiten, die zu einer teilweisen Prüfung des Erstattungsanspruchs führen, schließen die Teilerstattung von Vorsteuerbeträgen, die unstreitig sind, nicht aus (vgl. hierzu „Agrobet CZ sr o.“, MwStR 2020 S. 662 m. Anm. Trejo = UR 2020 S. 802; dazu Nieskens, EU-UStB 2020 S. 64).