UStAE Aktuell
2024
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18.12. Vergütungszeitraum
Anmerkung
Früher konnte ein Unternehmer wählen, ob er im Kalenderjahr Vorsteuer-Vergütungsanträge entweder für einen Zeitraum von drei Monaten (z. B. pro Kalendervierteljahr) stellt oder einen Antrag für das gesamte Kalenderjahr. Seit dem kann der Unternehmer neben den vier Anträgen, die sich zumindest auf drei Monate beziehen müssen, noch einen weiteren Vergütungsantrag für das Kalenderjahr stellen (§ 60 UStDV i. d. F. der Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften v. , BGBl 2014 I S. 2392; Abschn. 18.12. Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 UStAE i. d. F. des BStBl 2017 I S. 1299).
Vorsteuerbeträge aus vorangegangenen Vergütungszeiträumen des betreffenden Kalenderjahres können auch in anderen Vergütungszeiträumen als dem letzten des Kalenderjahres geltend gemacht werden (, EFG 2013 S. 1892).