UStAE Aktuell
2024
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17.1. Steuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage
Anmerkung
1. Korrespondenz der Berichtigung von Umsatzsteuer und Vorsteuer
Das deutsche Recht geht davon aus, dass Umsatzsteuer und Vorsteuer bei Änderung der Bemessungsgrundlage korrespondierend zu berichtigen sind. Das Unionsrecht enthält demgegenüber unterschiedliche Regelungen für die Berichtigung der Umsatzsteuer (Art. 90 ff. MwStSystRL) und der Vorsteuer (Art. 184 ff. MwStSystRL). Diese Vorschriften sind jedoch nach Ansicht des EuGH, weil sie zwei Seiten desselben wirtschaftlichen Vorgangs sind, kohärent auszulegen ( „T-2“, MwStR 2018 S. 386 m. Anm Kahlert; vgl. hierzu auch Nieskens, EU-UStB 2018 S. 47). Hat der Leistungsempfänger nachträglich einen Rabatt erhalten, muss er den Vorsteuerabzug unabhängig davon berichtigen, ob der leistende Unternehmer noch korrespondierend seine Umsatzsteuer mindern kann (vgl. „World Comm Trading“, DStR 2020 S. 1314 m. Anm. Echterfeld/Finken = MwStR 2020 S. 573 m. Anm. Wüst; dazu Heinrichshofen, EU-UStB 2020 S. 80).
Wird das Entgelt für eine bezogene Leistung ganz oder teilweise nicht bezahlt, können die Mitgliedstaaten eine Berichtigung der Umsatzst...