UStAE Aktuell
2024
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15a.5. Berichtigung nach § 15a Abs. 2 UStG
Anmerkung
Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass im Falle eines Diebstahls von Gegenständen der Vorsteuerabzug zu berichtigen ist (vgl. Art. 185 Abs. 2 MwStSystRL und dazu , PIGI, UR 2012 S. 924). Von dieser Option hat der deutsche Gesetzgeber keinen Gebrauch gemacht.