UStAE Aktuell
2024
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14.8. Rechnungserteilung bei der Istversteuerung von Anzahlungen
Anmerkung
In einer Anzahlungsrechnung muss kenntlich gemacht werden, dass über eine noch nicht ausgeführte Leistung abgerechnet wird (, Rev. eingelegt, Az. des BFH: XI R 30/23, EFG 2024 S. 171 m. Anm. Kemper).
Die Verwaltung geht davon aus, dass in einer Anzahlungsrechnung der voraussichtliche Leistungszeitpunkt bzw. Monat angegeben werden muss (Abschn. 14.8 Abs. 4 Satz 3 und 4 UStAE). U. E. ist zweifelhaft, ob diese Anforderung mit der gesetzlichen Regelung in § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG vereinbar ist. Für die Praxis ist darauf zu achten, dass in Abschlagsrechnungen ein Hinweis auf das Vertragsdokument erfolgt, in dem ein voraussichtlicher Fertigstellungstermin angegeben ist.