UStAE Aktuell
2024
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14.2. Rechnungserteilungspflicht bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
Anmerkung
Führt ein Unternehmer eine steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück aus, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen (§ 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG). Abgrenzungsfälle enthält Abschn. 14.2 Abs. 2–5 UStAE. Der mit (BStBl 2012 I S. 1260) eingefügte Abschn. 14.2 Abs. 1 Satz 2 UStAE stellt klar, dass aus der Aufzählung der Fälle in Abs. 2–4 keine Rückschlüsse auf die Anwendung der Ortsbestimmung des § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG und die Qualifikation als Bauleistung vorgenommen werden können. Das bedeutet: Der Begriff der Leistung „im Zusammenhang mit einem Grundstück“ hat in § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG einen weitergehenden Inhalt als in § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG (dazu kritisch Weber, UVR 2013 S. 110).