UStAE Aktuell
2024
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13.4. Teilleistungen
Anmerkung
Eine Teilleistung setzt nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 UStG voraus, dass eine Leistung wirtschaftlich teilbar ist und für die Teile eine gesonderte Entgeltvereinbarung vorliegt. Das Merkmal der wirtschaftlichen Teilbarkeit ist nicht unmittelbar aus Art. 64 MwStSystRL abzuleiten. Daher ist zweifelhaft geworden, ob an dieser Voraussetzung für die sukzessive Entstehung der Steuer festgehalten werden kann (vgl. dazu „baumgarten sports & more GmbH“, DStR 2018 S. 2572 m. Anm. Maunz = UR 2019 S. 70 m. Anm. Stadie = MwStR 2019 S. 107 m. Anm. Jacobs; vgl. auch Fietz/Baumgartner, DB 2019 S. 153; Hartmann, DStR 2019 S. 595; Neeser, UVR 2019 S. 187).
Beispiel:Ein Spielervermittler erhält für seine Vermittlung eines Spielers an einen Fußballverein eine Provision, die halbjährlich so lange gezahlt wird, wie der Spieler bei dem Verein unter Vertrag steht. Die Vermittlungsleistung wird nicht in Teilleistungen erbracht, da die Leistungstätigkeit des Vermittlers mit Vertragsschluss beendet ist. Die Provisionszahlungen sind jedoch nach Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL erst mit Ablauf der vorgesehenen Zeiträume, auf die sich die „Teilzahlungen“ beziehen, zu versteuern, worauf ...BStBl 2022 II S. 854