Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

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2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

13.2. Sollversteuerung in der Bauwirtschaft

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (September 2024)

Anmerkung

1. Zeitpunkt der Werklieferung

Nach Verwaltungsauffassung kommt es bei Bauleistungen in Form von Werklieferungen darauf an, wann dem Auftraggeber tatsächlich die Verfügungsmacht über das Werk verschafft wird. Danach kann die Leistung auch schon vor der vertraglich vereinbarten Abnahme erbracht sein (zweifelnd unter Hinweis auf das Budimex-Urteil des EuGH (vgl. unten unter 2.) Schmidt, ).

2. Zeitpunkt einer Werkleistung

Werkleistungen in Form von Bau- oder Montageleistungen werden regelmäßig im Zeitpunkt der physischen Fertigstellung der Arbeiten erbracht. Sofern jedoch zwischen den Beteiligten das Erfordernis einer Abnahme vereinbart ist, diese Abnahme den wirtschaftlichen und geschäftlichen Realitäten in dem entsprechenden Geschäftsbereich entspricht und mit der Abnahme erst der Betrag der geschuldeten Gegenleistung endgültig feststeht, ist der Abnahmezeitpunkt für die Ausführung der Leistung und damit die Entstehung der Steuer maßgebend ( „Budimex“, MwStR 2019 S. 623 m. Anm. Dodos = UR 2019 S. 538 = DStRE 2019 S. 1466; , DStR 2019 S. 2645 = UR 2020 S. 79 = MwStR 2020 S. 179...

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