UStAE Aktuell
2024
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4.8.1. Vermittlungsleistungen im Sinne des § 4 Nr. 8 und 11 UStG
Anmerkung
§ 4 Nr. 8 UStG enthält Einzelvorschriften zur Steuerbefreiung von Finanzdienstleistungen. Die EU-Kommission hat im Herbst 2007 einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der die Steuerbefreiung von Finanzdienstleistungen neu regeln sollte. Dieser Vorschlag wird zurzeit nicht weiterverfolgt. Stattdessen hat die Kommission im Herbst 2011 einen Vorschlag zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTS) vorgelegt. Dieser Vorschlag sieht einen Mindeststeuersatz von 0,1 % bei Finanztransaktionen und von 0,01 % bei Derivatkontrakten vor (vgl. dazu kritisch Wäger, DStR 2012 S. 1829, nach dessen Ansicht Credit Default Swaps [Kreditausfall-Swaps = Handelsgeschäfte über das Risiko des Ausfalls von Krediten] bereits nach geltendem Recht steuerbar und steuerpflichtig sind; a. A. Dahm/Hamacher, DStR 2012 S. 2409: Indexfutures, Indexoptionen, Zinsbegrenzungsverträge und Credit-Default-Swaps lösen keine Umsatzsteuerbelastung aus, weil entweder keine Steuerbarkeit gegeben ist oder steuerfreie Finanzumsätze vorliegen). Im Koalitionsvertrag zur vergangenen Legislaturperiode hatten die Koalitionsparteien vereinbart, die Einführung einer ...