UStAE Aktuell
2024
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4.21.3. Erteilung von Unterricht durch selbständige Lehrer an Schulen und Hochschulen
Aktualisierende und ergänzende Anmerkungen zur konsolidierten Fassung des UStAE
Die Bescheinigung, die eine nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG begünstigte Bildungseinrichtung einem für diese Einrichtung selbständig tätigen Lehrer zur Vorlage an das Finanzamt erteilt, dient dem Lehrer zum Nachweis seiner nach § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG begünstigten Tätigkeit. Diese Bescheinigung ist jedoch kein Grundlagenbescheid. Daher rechtfertigt die nachträgliche Erteilung einer solchen Bescheinigung durch die Bildungseinrichtung keine Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung, in der die Unterrichtsleistungen des Lehrers als steuerpflichtige Leistungen behandelt wurden (, BStBl 2021 II S. 964 = DStR 2021 S. 2527 m. Anm. Heuermann = MwStR 2021 S. 977 m. Anm. Müller).
Die Leistungen eines selbständigen Studienleiters, der nur mit organisatorischen und administrativen Aufgaben des Unterrichtsbetriebs betraut ist, fallen nicht unter § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG ( DStR 2016 S. S. 1165).
Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG greift nur ein, wenn der Lehrer die Unterrichtsleistung höchstpersönlich erbringt. Wird zwischen Bildungsträger und Dozent ein...