UStAE Aktuell
2024
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4.20.2. Orchester, Kammermusikensembles und Chöre
Aktualisierende und ergänzende Anmerkungen zur konsolidierten Fassung des UStAE
Ein Orchester in privater Trägerschaft bewirkt gem. § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG steuerfreie Umsätze, wenn es eine „gleichartige Einrichtung“ ist und die zuständige Landesbehörde dem Unternehmer die in der Vorschrift bezeichnete Bescheinigung erteilt hat. Für die Frage, ob eine „gleichartige Einrichtung“ vorliegt, ist unerheblich, ob der Unternehmer wie vergleichbare öffentliche Einrichtungen Subventionen erhält (, EFG 2022 S. 1068 m. zust. Anm. Wendt).
Selbständige Orchestermusiker können im Rahmen ihrer Orchestertätigkeit, sofern die entsprechende Bescheinigung vorliegt, steuerfreie Leistungen und im Übrigen steuerpflichtige Umsätze erbringen (, BStBl 2010 II S. 876; Abschn. 4.20.2 Abs. 1 Satz 3 UStAE). Der BFH hat offengelassen, ob die Bescheinigung für das Orchester auch dann ausreicht, wenn die selbständigen Orchestermusiker nicht namentlich genannt sind.
Der BFH hat durch Urteil v. (V R 14/17, BStBl 2020 II S. 720 = DStR 2019 S. 2414 m. Anm. Heuermann = MwStR 2020 S. 38 m. Anm. Möller; das die V...