Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

4.18.1. Eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (April 2024)

Anmerkung

I. Entwicklung der Rechtslage

§ 4 Nr. 18 UStG a. F. war nicht auf die Richtlinienvorgaben in Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL abgestimmt. Danach sind

  • eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen steuerfrei,

  • die durch Altenheime, Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannte Einrichtungen bewirkt werden.

Wegen der Unionswidrigkeit des § 4 Nr. 18 UStG a. F. hat der BFH entschieden, dass diese Vorschrift einschränkend derart auszulegen ist, dass die Steuerbefreiungen nach § 4 Nrn. 14 und 16 UStG der Vorschrift des § 4 Nr. 18 UStG a. F. vorgehen. Fallen Leistungen, die von privatrechtlichen Einrichtungen erbracht werden, die die subjektiven Voraussetzungen des § 4 Nr. 18 UStG a. F. erfüllen, der Art nach unter § 4 Nr. 14 oder Nr. 16 UStG, ist die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG a. F. nicht anwendbar (, MwStR 2014 S. 96 m. Anm. Zenkner; , MwStR 2017 S. 840 m. Anm. Erdbrügger; vgl. hierzu auch Wäger, UR 2014 S. 81, (97)). Unter Berücksichtigung dieser Aussage des BFH ist beispielsweise die Leistung eines Pflegedienstes, der von einer Einrichtung i. S. des § 4 Nr. 18 UStG a. F. betrieben wird, ...

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