UStAE Aktuell
2024
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4.16.5. Weitere Betreuungs- und/oder Pflegeeinrichtungen
Aktualisierende und ergänzende Anmerkungen zur konsolidierten Fassung des UStAE
I. Haushaltshilfeleistungen (Abschn. 4.16.5 Abs. 1 – 4 UStAE)
Die hauswirtschaftliche Versorgung (= Haushaltshilfeleistung) kranker und hilfsbedürftiger Personen ist ein begünstigter Umsatz. Hierzu gehören z. B. der Einkauf und die Zubereitung der Mahlzeiten und nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg auch die Lieferung fertig zubereiteter Speisen, die zugekauft werden und annähernd zum Selbstkostenpreis abgegeben werden (, EFG 2015 S. 853).
II. Werkstätten für behinderte Menschen (Abschn. 4.16.5 Abs. 9 – 11 UStAE)
Behinderte Menschen, die nicht die Aufnahmekriterien für die Förderung und Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen erfüllen, können nach § 219 Abs. 3 SGB IX in Förderbetreuungsbereiche der Werkstatt für behinderte Menschen aufgenommen werden. Die Betreuungs- und Pflegeleistungen, die der Förderungsbetreuungsbereich erbringt, können nach § 4 Nr. 16 Buchst. f UStG steuerfrei sein (vgl. hierzu UR 2014 S. 906).
Verpflegungsdienstleistungen durch Werkstätten für behinderte Menschen an Menschen mit Behinderungen sind eng verbundene Umsätze i. S. von § 4 Nr. 16 Buchst. f UStG (Abschn. 4.16.6 Abs. 2 Nr. 5 UStAE).