UStAE Aktuell
2024
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4.14.8. Praxis- und Apparategemeinschaften
Aktualisierende und ergänzende Anmerkungen zur konsolidierten Fassung des UStAE
Die Regelung in § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG ist mit Ablauf des aufgehoben worden. Ab ergibt sich die Steuerbefreiung für Praxis- und Apparategemeinschaften aus § 4 Nr. 29 UStG.
Zu den steuerfreien Leistungen, die unmittelbare für Zwecke der Ausübung der Tätigkeit nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG verwendet werden, gehören Leistungen der Praxisorganisation, der Erstellung von Arztberichten, die Durchführung von Kursen zur Schmerzbewältigung und Muskelentspannung und die Reinigung der Praxisräume, nicht hingegen Buchführungs- und Abrechnungsleistungen (Nieders. , Rev. eingelegt, Az. des BFH: XI R 37/21, EFG 2022 S. 623 m. Anm. Ossinger).