UStAE Aktuell
2024
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4.13.1. Wohnungseigentümergemeinschaften
Anmerkung
Nicht steuerfrei sind Leistungen eines Wohnungsverwalters an die Wohnungseigentümergemeinschaft (, EFG 2009 S. 1344).
Betreibt die Wohnungseigentümergemeinschaft ein Blockheizkraftwerk und liefert sie die Wärme an die Wohnungs- und Teileigentümer, ist die Wärmelieferung gem. § 4 Nr. 13 UStG steuerfrei (vgl. Abschn. 4.13.1. Abs. 2 Satz 2 1. Spiegelstrich UStAE). Das FG Baden-Württemberg hat Bedenken, einerseits ob die Wohnungseigentümergemeinschaft mit der Wärmelieferung unternehmerisch tätig wird und andererseits ob die Regelung des § 4 Nr. 13 UStG mit Unionsrecht vereinbar ist, und hat daher mit Beschluss v. (14 K 3709/16, UR 2019 S. 624 = UStB 2019 S. 226 m. Anm. Sterzinger = MwStR 2019 S. 833 m. Anm. Huschens) die Sache dem EuGH (Rs. C-449/19 „WEG Tevesstraße“) zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der EuGH hat ( "WEG Tevestraße", DStR 2021 S. 104 = UR 2021 S. 103 = MwStR 2021 S. 152 m. Anm. Pickelmann) entschieden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft mit der Wärmelieferung unternehmerisch tätig ist und dass die Umsätze steuerpflichtig sind. Die Steuerbefreiung des ...