UStAE Aktuell
2024
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4.12.9. Beherbergungsumsätze
Aktualisierende und ergänzende Anmerkungen zur konsolidierten Fassung des UStAE
Für das Merkmal des Bereithaltens zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden ist nicht die tatsächliche Dauer der Vermietung, sondern die aus den äußeren Umständen ableitbare diesbezügliche Absicht des Vermieters maßgebend (, BFH/NV 2015 S. 67; Abschn. 4.12.9 Abs. 1 UStAE).
Gewährt der Unternehmer Asylbewerbern oder Aussiedlern Unterkunft auf der Grundlage von Mietverträgen, die er mit der für diese Aufgabe zuständigen juristischen Person des öffentlichen Rechts geschlossen hat, richtet sich die umsatzsteuerliche Beurteilung nach dem Inhalt der Mietverträge und nicht nach der Verweildauer der untergebrachten Personen (vgl. Heidner in Bunjes, UStG, 20. Aufl. 2021 § 4 Nr. 12, Rz. 43).
Der BFH hat entschieden, dass ein Landwirt eine steuerpflichtige Beherbergungsleistung i. S. von § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG bewirkt, wenn er Erntehelfer für wenige Wochen beherbergt und dafür einen bestimmten Betrag vom Lohn abzieht (, BFH/NV 2013 S. 1952). § 24 UStG ist nicht anwendbar (, DStRE 2015 S. 1125). Werden Saisonarbeit...