UStAE Aktuell
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
4.11.1. Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler
Anmerkung
Die Tätigkeit eines Versicherungsvertreters oder Versicherungsmaklers besteht darin, Kunden zu suchen und mit dem Versicherer zusammenzubringen. Deshalb liegt keine begünstigte Tätigkeit i. S. von § 4 Nr. 11 UStG vor, wenn ein externer Dienstleister von der Versicherung nur mit der Schadensregulierung beauftragt wird ( „Aspiro SA“, MwStR 2016 S. 334 m. Anm. Grube; vgl. hierzu auch Nieskens, EU-UStB 2016 S. 27) oder ein Unternehmer eine Vertriebsstruktur durch Anwerben von Versicherungsmaklern aufbaut (, BStBl 2017 II S. 1207 = MwStR 2017 S. 962 m. Anm. Dodos).
Die Vermittlungsleistung kann auch über eine Internetseite erbracht werden. Der Dienstleister darf in diesem Fall allerdings nicht nur Werbeleistungen erbringen, sondern muss über sein System an der Anbahnung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden beteiligt sein und dafür eine Zuführungsprovision erhalten. Wo bei Internetleistungen die genaue Grenze zwischen Werbe- und Vermittlungsleistungen liegt, ist durch die Rechtsprechung bisher nicht geklärt (vgl. dazu Grambeck, UR 2011 S. 365).
Ein Steuerpflichtiger, der sog. Deck...BStBl 2015 I S. 1066