UStAE Aktuell
2024
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3b.1. Ort einer Personenbeförderung und Ort einer Güterbeförderung, die keine innergemeinschaftliche Güterbeförderung ist
Anmerkung
Bei einer mehrtätigen Hochseeangelreise bewirkt der Unternehmer eine einheitliche sonstige Leistung, die in einer Personenbeförderungsleistung besteht. Unterkunft und Verpflegung sowie die anderen Dienstleistungen, z. B. Nutzung der Schlachttische und Frostanlage, sind übliche Nebenleistungen zur Beförderungsleistung (, BStBl 2011 II S. 737). Der BFH beruft sich dabei auf die Rechtsprechung zu Pauschalreisen auf einem Schiff mit Unterkunft und Verpflegung, die ebenfalls als einheitliche Beförderungsleistungen behandelt werden.
Ein Unternehmer, der sich gegenüber einem Konzertveranstalter verpflichtet, am Konzertort Kleinbusse mit Fahrer zur Verfügung zu stellen, die die Künstler zwischen Flughäfen, Hotels und Veranstaltungsort befördern (sog. driving service, Chauffeurservice), erbringt eine einheitliche Beförderungsleistung nach der Art von Taxiunternehmern (, BStBl 2012 II S. 620). Der Ort der Leistung bestimmt sich nach § 3b Abs. 1 Satz 1 UStG.
Zu den Leerkilometern i. S. des Abschn. 3b.1 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 Satz 3 UStAE gehört nicht die Fahrtstrecke vom Betriebshof zur Aufnahme von Personen und die Rückfahrt nach Beendigung der Pe...