UStAE Aktuell
2024
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3a.1. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Nichtunternehmer
Anmerkung
A. Allgemeines, Prüfungsschema
Die Ortsbestimmung bei sonstigen Leistungen bestimmt aufgrund des Rechtsstands nach dem folgenden Prüfungsschema:
I. Sonderregeln für bestimmte Dienstleistungen ohne Rücksicht auf den Status des Leistungsempfängers
Grundstücksbezogene Dienstleistung (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG)?
ja :⇒ Belegenheitsort
Kurzfristige Vermietung eines Beförderungsmittels (§ 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG)?
ja: :⇒ Übergabeort
Ausnahme:
Kurzfristige Vermietung eines Schienenfahrzeugs, Kraftomnibus oder eines ausschließlich zur Beförderung von Gegenständen bestimmten Straßenfahrzeugs durch inländischen Unternehmer an Drittlandsunternehmer für dessen Unternehmen und Nutzung im Drittland (§ 3a Abs. 7 UStG): Leistungsort: Drittland
Restaurationsdienstleistung (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b UStG)?
ja: ⇒ Bewirtungsort
Ausnahme: Bewirtung an Bord eines Schiffes, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn während einer Beförderung innerhalb der EU: Abgangsort (§ 3e UStG)
Personenbeförderung (§ 3b Abs. 1 UStG)?
ja: ⇒ Beförderungsstrecke