UStAE Aktuell
2024
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3.7. Vermittlung oder Eigenhandel
Anmerkung
Unternehmer, die im eigenen Laden Waren verkaufen, sind grundsätzlich als Eigenhändler anzusehen („Ladenrechtsprechung“, Abschn. 3.7 Abs. 7 Satz 1 UStAE). Ladeninhaber ist die Person, die das Gewerbe angemeldet hat oder Inhaber der erforderlichen Konzession ist (vgl. , BFH/NV 2021 S. 673). Daher sind Umsätze einer Gaststätte grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, der Inhaber der Gaststättenerlaubnis ist und gegenüber dem Finanzamt als Inhaber auftritt (, MwStR 2018 S. 402). Entsprechendes gilt, wenn ein Betreiber einer Internetseite den Nutzern des Internets die Möglichkeit verschafft, kostenpflichtig Bilder und Videos mit erotischen und pornografischen Inhalten anzusehen, die auf der Internetseite eines anderen Unternehmers enthalten sind, und die Nutzer nicht in eindeutiger Weise vor oder bei Geschäftsabschluss erkennen können, dass der Betreiber in fremdem Namen und für fremde Rechnung handelt (, BStBl 2013 II S. 49; Luther/Dachauer/Zawodsky, DStR 2021 S. 517; Dietsch/Stelzer, MwStR 2021 S. 182).
Dieselben Grundsätze sind anzuwenden, wenn es um die Frage geht, ob ein Un...BStBl 2021 II S. 498