UStAE Aktuell
2024
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3.16. Leistungsbeziehungen bei der Abgabe werthaltiger Abfälle
Anmerkung
Bei der Entsorgung werthaltiger Abfälle gelten nach dem (BStBl 2013 I S. 1584) und Abschn. 3.16 UStAE (zuvor schon BStBl 2012 I S. 944; vgl. dazu auch UR 2017 S. 448, zur Lieferung von Schrott mit „negativen“ Schrottpreisen; Hammler/Ahrens/Schwerin, BB 2012 S. 2988, und Backes, MwStR 2017 S. 222) folgende Grundsätze:
Zunächst stellt sich die Frage, ob der Entsorger nur Abfall im Rahmen einer Lieferung erwirbt, oder ob er an den Abfallerzeuger bzw. -besitzer eine „Entsorgungsleistung von eigenständiger wirtschaftlicher Bedeutung“ erbringt.
Eigenständige wirtschaftliche Bedeutung hat die Entsorgungsleistung, wenn Vereinbarungen über die Aufarbeitung oder Entsorgung der Abfälle getroffen wurden. Die Ausstellung eines Entsorgungsnachweises reicht nicht aus. Eine umsatzsteuerlich zu erfassende Entsorgungsleistung liegt insbesondere nicht vor, wenn der Entsorger die Abfälle unmittelbar in Produktionsprozessen einsetzt oder mit den erworbenen Abfällen einen Handel betreibt.
Liegt eine umsatzsteuerlich relevante Entsorgungsleistung vor, stellt sich die Frage, ob dem überlassenen Abfall ...