UStAE Aktuell
Stand: 15.09.2025
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19.4. Steuerbefreiung für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
Anmerkung
Nach der Neuregelung des § 19 Abs. 4 UStG durch JStG 2024 v. (BGBl 2024 I Nr. 387) kann ein im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer die Kleinunternehmerbesteuerung im Inland beanspruchen, wenn dessen inländischer Gesamtumsatz im Vorjahr die Grenze von 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr die Grenze von 100.000 € nicht überschreitet sowie der Jahresumsatz im Gemeinschaftsgebiet im Vorjahr die Grenze von 100.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr nicht überschreitet (vgl. die Anmerkungen zu Abschn. 19.1 und Abschn. 19.4 i. d. F. des BStBl 2025 I S. 742).