Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

18.2. Voranmeldungszeitraum

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (Dezember 2024)

Anmerkung

  1. Änderungen durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz v. (BGBl. I 2024 Nr. 323)

    • Die Abgabe von monatlichen Voranmeldungen erfolgt ab 2025, wenn die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 9.000 € beträgt (§ 18 Abs. 2 Satz 1 UStG).

    • Der Unternehmer kann ab 2025 anstelle des Kalendervierteljahres den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum wählen, wenn sich für das vorangegangene Kalenderjahr ein Überschuss zu seinen Gunsten von mehr als 9.000 € ergibt (§ 18 Abs. 2a UStG).

  2. Bei Entstehung einer Organschaft richtet sich der Abgabezeitraum für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen nach der Höhe der Steuer des Organträgers im vorangegangenen Kalenderjahr. Die Umsätze der jeweiligen Organgesellschaften bleiben außer Betracht (. MwStR 2020 S. 203 = DStR 2020 S. 556 = UR 2020 S. 247).

  3. Die Ergänzungen im Abschn. 18.2 Abs. 1 Sätze 3 und 4 UStAE beruhen auf dem (BStBl 2013 I S. 517): Nach Beendigung der Organschaft wird die bisherige Organgesellschaft selbst Unternehmer. Daher stellt sich die Frage, wie bei der Organgesellschaft der Voranmeldungszeitraum zu bestimmen ist. Aus Vereinfachungsgründen ka...

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