UStAE Aktuell
Stand: 15.09.2025
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4.14.7. Rechtsform des Unternehmers
Anmerkung
Werden die heilberuflichen Leistungen durch eine Personen- oder Kapitalgesellschaft erbracht, ist es nicht erforderlich, dass die Gesellschafter die berufliche Qualifikation aufweisen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Leistungen von Personen erbracht werden, die die erforderlichen Befähigungsnachweise besitzen. Dies können auch Arbeitnehmer sein (vgl. hierzu Abschn. 4.14.7 Abs. 1 UStAE und , BFH/NV 2021 S.1618).
Der Grundsatz der Rechtsformneutralität gilt auch im Anwendungsbereich des § 4 Nr. 14 Buchst. e UStG: Nach dem , EFG 2022 S. 1065 m. zust. Anm. Kessens) muss der Unternehmer nicht in eigener Person die Qualifikation als Arzt oder Hygienefachkraft aufweisen. Es reicht aus, wenn Mitarbeiter des Unternehmers eine entsprechende Qualifikation haben, auch wenn diese Mitarbeiter unentgeltlich tätig sind.